Steuertipp Ausgezahlte Versicherung kann steuerbegünstigt sein

Berlin · () Die Auszahlung einer Lebensversicherung ist unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin aufmerksam. Die Voraussetzungen: Für die Lebens- und Rentenversicherungen bestand ein Kapitalwahlrecht und der Vertrag wurde nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen.

Außerdem muss die Versicherung zwölf Jahre lang gelaufen und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt sein. In diesem Fall wird nicht der gesamte Ertrag aus der Versicherung, sondern nur die Hälfte versteuert. „Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1. Januar 2012 muss das 62. Lebensjahr vollendet sein, damit es zur begünstigten Besteuerung kommt“, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.

Das Problem: Die Versicherungsunternehmen müssen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent auf den gesamten Kapitalertrag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die hälftige Steuerbefreiung berücksichtigen sie nicht, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. „Die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer lässt sich nur über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen“, erläutert Nöll. Allerdings komme dann nicht mehr der feste Steuersatz von 25 Prozent, sondern der individuelle Steuersatz des Steuerpflichtigen zur Anwendung.

Selbst bei Personen mit hohem Einkommen sei diese Berechnung über die Einkommensteuerveranlagung aber günstiger und führe meist zu einer Erstattung. „Steuerpflichtige, die solch eine Auszahlung aus der Lebensversicherung im Jahr 2017 erhalten haben, sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung für 2017 abgeben und die Erträge aus der Lebensversicherung erklären“, rät Nöll daher.

(dpa)
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