Ausbildung lässt sich im Einzelfall aufgrund des Alters verkürzen

Hamburg · Nicht nur gute Noten ermöglichen es, die Ausbildung zu verkürzen. Wer 21 Jahre und älter ist, kann unter Umständen auch die Lehrzeit verringern. Darauf weist die Handelskammer Hamburg hin. Voraussetzung ist, dass der Azubi und der Betrieb die Verkürzung gemeinsam bei der Kammer beantragen.

Die entscheidet im Einzelfall.

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