Arbeitsrecht Auch Betriebsräte haben ein Anrecht auf Schichtzulage

Frankfurt/Main · () Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Dafür können sie von der Arbeit freigestellt werden. Nachteile, etwa beim Gehalt dürfen sich aus der Tätigkeit nicht ergeben.

Grundsätzlich haben Betriebsratsmitglieder deshalb auch Anspruch auf Schichtzulagen, wenn sie diese zuvor erhalten haben. Das erklärt Bund-Verlag, Fachverlag für Arbeitsrecht. Betriebsräte bekommen also das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer. Das lasse sich entsprechend auch negativ interpretieren, etwa wenn Zulagen gestrichen werden.

(dpa)
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