Arbeitsrecht Auch Betriebsräte haben ein Anrecht auf Schichtzulage
Frankfurt/Main · () Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Dafür können sie von der Arbeit freigestellt werden. Nachteile, etwa beim Gehalt dürfen sich aus der Tätigkeit nicht ergeben.
07.02.2020
, 20:02 Uhr
Grundsätzlich haben Betriebsratsmitglieder deshalb auch Anspruch auf Schichtzulagen, wenn sie diese zuvor erhalten haben. Das erklärt Bund-Verlag, Fachverlag für Arbeitsrecht. Betriebsräte bekommen also das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer. Das lasse sich entsprechend auch negativ interpretieren, etwa wenn Zulagen gestrichen werden.