Auch bei Burn-out kein Anspruch auf Tagschicht
Mainz · Hat ein Mitarbeiter bereits in der Früh- und Spätschicht gearbeitet, ist sein Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm einen neuen Arbeitsplatz in der Tagschicht zu schaffen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer an einem Burn-out-Syndrom erkrankt ist. Der Deutsche Anwaltverein informiert über eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 150/16).
16.06.2017
, 19:28 Uhr