ArbeitsrechtsurteilPreisvorteile sind nicht automatisch Arbeitslohn
() Sogenannte Markenbotschafter, die für ein Produkt oder ein Unternehmen werben, müssen Rabatte nicht immer versteuern. Denn nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt ein solcher Preisnachlass nicht automatisch als geldwerter Vorteil (Az.: 7 K 2053/17). Zielt die Rabattgewährung darauf ab, das Produkt populärer zu machen und dienen die Arbeitnehmer des verbundenen Unternehmens vor allem als Markenbotschafter, handelt es sich bei den gewährten Preisnachlässen nicht um Arbeitslohn, so Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.