Weiterarbeit im Rentenalter nur
nach Absprache
Vereinbarung mit ArbeitgeberWeiterarbeit im Rentenalter nur nach Absprache
Berufstätige, die noch nicht in Rente gehen wollen, können auch über ihr gesetzliches Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten. Wichtig ist es in diesem Fall, das Anliegen rechtzeitig mit dem eigenen Arbeitgeber abzusprechen.