Arbeitsrecht IIStreiks kein Grund für Verspätung
Arbeitnehmer müssen auch bei einem Streik im Nah- und Fernverkehr pünktlich zur Arbeit kommen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Grundsätzlich trage der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko.