Arbeitsrecht Arbeitsvertrag gilt auch mündlich

Hamburg/Leipzig · () Die Zusage eines Vertrags kann mündlich geschlossen werden, erklärt die Arbeitsrechtlerin Sabine Geilen. Wer im Gespräch mit dem Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen und den Beginn des Arbeitsverhältnisses abnickt, hat ein für beide Seiten gültiges, mündliches Vertragsverhältnis geschlossen.

Spätestens einen Monat nachdem Arbeitsbeginn, müsse der Arbeitgeber die Bedingungen schriftlich festhalten.

(dpa)
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