Beruf Arbeitsuchende müssen sich schnell melden

Suhl · (dpa) Berufstätige müssen sich spätestens drei Monate vor Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeitsuchend melden. Das gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis wegen einer Befristung oder einer Kündigung endet, erklärt die Arbeitsagentur in Suhl.

Ansonsten droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Einzige Ausnahme: Wenn jemand erst innerhalb der drei Monate vor dem drohenden Jobverlust davon erfährt, gilt die Frist nicht. Nach der Kenntnisnahme haben Berufstätige in solchen Fällen drei Tage Zeit für die Meldung. Möglich ist das persönlich, aber auch telefonisch oder unter im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

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