Arbeitsrechtsurteil Arbeitsgericht stärkt Betriebsräte

Frankfurt/Main · Wer im Betriebsrat tätig ist, muss Einsicht in alle Unterlagen haben. Werden sie im Büro des Betriebsrats aufbewahrt, braucht jedes Mitglied einen Schlüssel dazu. Das zeigt ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az.: 16 TaBV 67/19). In Paragraf 34 des Betriebsverfassungsgesetz ist festgelegt, dass die Mitglieder des Betriebsrats jederzeit das Recht haben, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse einzusehen.

(dpa)
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