Arbeitsrecht Betriebsrat hat kein Dauereinsichtsrecht für Personalakten

Düsseldorf · Der Betriebsrat darf eine Personalakte nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters einsehen. Selbst eine anderslautende Bestimmung in der Betriebsvereinbarung setzt diese Regel nicht außer Kraft.

Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 3 TaBV 65/19) hervor, auf das der Bund-Verlag verweist. Ein generelles Einsichtsrecht ohne vorherige Zustimmung für Teile des Betriebsrats verletze nach Ansicht der Richter das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer.

(dpa)
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