Arbeitsrecht Betriebsrat hat kein Dauereinsichtsrecht für Personalakten
Düsseldorf · Der Betriebsrat darf eine Personalakte nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters einsehen. Selbst eine anderslautende Bestimmung in der Betriebsvereinbarung setzt diese Regel nicht außer Kraft.
03.07.2020
, 18:00 Uhr
Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 3 TaBV 65/19) hervor, auf das der Bund-Verlag verweist. Ein generelles Einsichtsrecht ohne vorherige Zustimmung für Teile des Betriebsrats verletze nach Ansicht der Richter das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer.