Firmenwagenregelung Arbeitgeber kann Stromkosten zahlen

Berlin · Lädt ein Arbeitnehmer einen elektrisch angetriebenen Wagen der Firma zu Hause auf, kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Das gilt auch für betrieblich genutzte Hybridfahrzeuge.

Da es aufwendig wäre, die Stromkosten dafür individuell zu ermitteln, können Arbeitgeber Pauschalbeträge nutzen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Gibt es in der Firma keine Lademöglichkeiten, liegt die Pauschale bei 50 Euro pro Monat für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, für Hybridfahrzeuge bei 25 Euro.

(dpa)
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