Arbeitsrecht Arbeitgeber darf feste Zeiten für Pausen festlegen

Leipzig · Der Arbeitgeber darf genau festlegen, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer eine Pause einlegen. Das erklärt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. Der Arbeitgeber habe das sogenannte Direktionsrecht.

Gebe es im Unternehmen einen Betriebsrat, dürfe dieser aber bei Entscheidungen zu den Pausenzeiten mitbestimmen. Zudem sei im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Arbeitnehmern nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu gewähren seien. Beschäftigten stehe es frei, zu entscheiden, wo sie ihre Pause verbringen und was sie in der Zeit machen.

(dpa)
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