Arbeitsrecht Arbeitgeber darf Betriebsferien anordnen

Frankfurt/Main · () Arbeitgeber dürfen Betriebsferien ohne weiteres anordnen. Das gilt zumindest dann, wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt. Darauf weist Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht hin.

Gibt es einen Betriebsrat hat der allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Das Gremium darf mitentscheiden, ob, wann und wie lange Betriebsferien angeordnet werden. Aus welchen Gründen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen dürfen, gebe es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben.

(dpa)
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