Steuerrecht Arbeitgeber an Kosten beteiligen

Berlin · () Wer aufgrund der Corona-Krise derzeit von zu Hause aus arbeitet, nutzt für dienstliche Belange oft auch seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss. Arbeitgeber können Beschäftigten dafür 20 Prozent der jeweiligen Monatsabrechnung pauschal steuerfrei erstatten.

Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Maximal möglich sei eine Erstattung von 20 Euro pro Monat, heißt es weiter.

(dpa)
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