Beruf Arbeit für den Betriebsrat geht in der Regel vor?

Frankfurt/Main · Betriebsräte in kleineren Unternehmen erledigen ihre Arbeit oft parallel zum eigentlichen Job. Die Arbeit für den Betriebsrat geht dabei zwar grundsätzlich vor – im Einzelfall kann es darum aber immer wieder Streit geben. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Was gerade wichtiger ist, dürfen die Betriebsräte demnach selbst entscheiden. Dabei müssen sie aber immer zwischen den Interessen von Unternehmen, Betriebsrat und Belegschaft abwägen.

Beruf: Arbeit für den   Betriebsrat geht   in der Regel vor?
Foto: Pixabay/Pixabay/Catkin

Betriebsräte in kleineren Unternehmen erledigen ihre Arbeit oft parallel zum eigentlichen Job. Die Arbeit für den Betriebsrat geht dabei zwar grundsätzlich vor – im Einzelfall kann es darum aber immer wieder Streit geben. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Was gerade wichtiger ist, dürfen die Betriebsräte demnach selbst entscheiden. Dabei müssen sie aber immer zwischen den Interessen von Unternehmen, Betriebsrat und Belegschaft abwägen.

Vorrang genießt vor allem die sogenannte erforderliche Betriebsratsarbeit. Typische Beispiele dafür sind etwa Sitzungen oder Sprechstunden der Mitarbeitervertretung. Die Teilnahme an Tarifverhandlungen ist jedoch zum Beispiel keine Betriebsratsarbeit.

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