Anrecht auf Einblick in Personalakte

Berlin · Anrecht auf Einblick in Personalakte Mitarbeiter können vom Arbeitgeber verlangen, Einblick in ihre Personalakte zu erhalten, teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit. Dabei dürfen ihnen keine Kosten entstehen.

Wer möchte, kann der Akte außerdem eigene Erklärungen oder Unterlagen beifügen. Das kann etwa eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung sein oder ein Zeugnis über eine Zusatzqualifikation. Die Personalakte enthält sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten betreffen, etwa die Sozialversicherungsdaten.

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