Arbeitsrechtsurteil Abmahnung kann nach Kündigung gelöscht werden

Düsseldorf · () Nach einer Kündigung müssen Arbeitgeber eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen, wenn ein Arbeitnehmer das wünscht und keine weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen drohen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: 5 Sa 7/17), auf das der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hinweist.

Die Richter verwiesen auf die Datenschutz-Grundverordnung, nach der ein Arbeitgeber verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.

(dpa)
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