Serie Das Saargebiet – Teil 4 Krawalle und eine Kommission im Saargebiet
Erst ab Februar 1920 hat im Saargebiet eine vorgeblich unabhängige Regierungskommission das Sagen. Der Völkerbund in Genf hat sie eingesetzt. Die Saarländer sind mit ihr alles – nur nicht einverstanden. Zumal sie in den zwei Jahren zuvor mit den Franzosen so ihre Probleme haben.
Die Namen sind vielfältig für dieses Gebilde, das der Versailler Vertrag im Juni 1919 entworfen hat: „Bassin de la Sarre“ oder „Territoire du Bassin de la Sarre“. So steht es im französischen Vertragstext. Die Übersetzung im Reichsgesetzblatt lautet: „Saarbecken“ und „Saarbeckengebiet“. Wesentlich präziser ist der Vertrag, wenn es darum geht, zu sagen, wer denn nun das Sagen in diesem Gebiet hat: Eine Regierungskommission (Reko) soll die Region 15 Jahre lang verwalten. So steht es in Artikel 46 des Vertrages. Sie ist vom Völkerbund eingesetzt und hat von ihm quasi eine Prokura. Die Reko kann im Saargebiet entscheiden – (fast) wie sie will. Eine gewählte Volksvertretung auf Landesebene ist nicht vorgesehen.