Hamm Sturmfolgen können verzögert auftreten

Hamm · () Fällt nach einem kräftigen Sturm ein Baum auf ein Haus, kann eine Versicherung auch dann noch verantwortlich sein, wenn das erst Tage nach dem Sturm passiert. Im konkreten Fall hatte ein Orkan den Baum geschwächt.

Das Gutachten eines Sachverständigen stellte fest, dass der Sturm dazu geführt hatte, dass der betreffende Baum zunächst entwurzelt wurde, kippte, und nach sechs Tagen auf das Haus des Nachbarn fiel. Es sei kein weiteres Naturereignis für den Schaden verantwortlich gewesen: „Lediglich der Zeitpunkt, zu dem der Baum umgefallen ist, war Zufall, hatte aber als Ursache eindeutig den Sturm, sodass es sich um einen Versicherungsfall gehandelt“ habe, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm. Die Wohngebäudeversicherung musste also zahlen (AZ: OLG Hamm, 6 U 191/15).

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