Streitigkeiten am Bau können teuer werden

Berlin. Wenn gebaut wird, bleibt Streit selten aus. Mängel am Bau, Ärger mit der Pünktlichkeit, fehlende Details in den Angeboten - es gibt die unterschiedlichsten Gründe, wegen derer die Beteiligten letztlich vor den Kadi ziehen. Und häufig werden die anschließenden Verfahren auch ausgesprochen teuer

Berlin. Wenn gebaut wird, bleibt Streit selten aus. Mängel am Bau, Ärger mit der Pünktlichkeit, fehlende Details in den Angeboten - es gibt die unterschiedlichsten Gründe, wegen derer die Beteiligten letztlich vor den Kadi ziehen. Und häufig werden die anschließenden Verfahren auch ausgesprochen teuer. Das ist das Fazit der Auswertung von 1800 baurechtlichen Mandaten, die bundesweit von Vertrauensanwälten des Bauherren-Schutzbundes (BSB) betreut wurden. Wie die aktuelle Analyse offenbart, beruhen mehr als die Hälfte der gerichtlichen Streitigkeiten auf Konflikten mit Bauträgern, Generalunternehmern oder Generalübernehmern. Architekten sind mit 14 Prozent, Einzelgewerke mit 17 Prozent, Sonderfachleute mit fast neun Prozent und Versicherungen mit sieben Prozent beteiligt.Dabei geht es mit einem durchschnittlichen Streitwert von 42 000 Euro um hohe Beträge. Die überwiegende Mehrzahl der Rechtsfälle liegt im Streitwert über 5000 Euro. Das zeigt, dass nicht um Kleinigkeiten gerungen wird.Häufigste Konfliktquellen für gerichtliche Auseinandersetzungen sind Baumängel - zu 19 Prozent vor der Abnahme und zu 40 Prozent danach. Vertragsverstöße und Schadenersatzforderungen sind zu 14 Prozent Ursache und Leistungsverweigerungen zu 11,3 Prozent. Streitfälle im Zusammenhang mit Firmeninsolvenzen machen 8,5 Prozent aus.Erhebliche Kosten ergeben sich aus der Arbeit von Sachverständigen, Gerichten und Anwälten. Laut Umfrage summieren sich die Gutachterkosten auf durchschnittlich 3000 Euro. Die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) gerichtlicher Verfahren betragen im Durchschnitt 8000 Euro. Die Kosten selbstständiger Beweisverfahren - die anteilig 39 Prozent ausmachen - belaufen sich im Schnitt auf 7000 Euro. Die Kosten außergerichtlicher Verfahren schlagen im Schnitt mit fast 4000 Euro zu Buche. Nahezu 60 Prozent der Rechtsfälle mussten mit außergerichtlichen und gerichtlichen Sachverständigengutachten untermauert werden. Der Bauherrenschutzbund rät als Verbraucherschutzorganisation daher vor Abschluss von Verträgen dringend zu einer Vertragsberatung, die nur einen Bruchteil koste und das Risiko eines späteren Rechtsstreites erheblich reduziere. Der Bauvertrag, der ja in der Regel vom Bauunternehmen vorformuliert sei, würde in solch einer Beratung auf Ausgewogenheit, Klarheit und Vollständigkeit geprüft, sagt Peter Mauel, erster Vorsitzender des BSB und Vertrauensanwalt. "Wir überprüfen jede Klausel und machen auf Stolperfallen aufmerksam. Viele Firmen ändern nach unserer Kontrolle noch einmal ihre Bauverträge. Wenn nicht, sind wir als Verbraucherschutzorganisation nach dem Unterlassungsklagesetz auch berechtigt, verbraucherfeindliche Klauseln abzumahnen und notfalls die weitere Verwendung gerichtlich untersagen zu lassen." "Rechtsstreitigkeiten sind für Bauherren eine langwierige, kostenträchtige und nervenaufreibende Angelegenheit", sagt Mauel. "Zumal eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der Verbraucher nicht a priori vorausgesetzt werden kann." Denn gerade einmal 59 Prozent der Urteilsverfahren erreichten das von den privaten Bauherren gesetzte Ziel und nur 60 Prozent der Vergleiche. Dabei ging ein Drittel der Verfahren auch noch in die zeitaufwändige Berufung. red

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