Streit über Mietpreisbremse

Berlin · Die Union drängt beim geplanten Gesetz für eine Mietpreisbremse auf Änderungen. Sie fordert zum Beispiel, die Geltungsdauer der Regelung zu befristen.

Die Freude über seinen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse dürfte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vergangen sein. Nach Informationen unserer Zeitung wird innerhalb der schwarz-roten Koalition über die Pläne des Saarländers heftig gestritten. Die Union drängt auf grundlegende Änderungen und wirft Maas vor, sich nicht an den Koalitionsvertrag gehalten zu haben. Die SPD sieht hingegen keinen Nachbesserungsbedarf. Die Einführung der Mietpreisbremse ist nun in weite Ferne gerückt.

Aus Sicht der Union ist schon von Beginn an einiges schiefgelaufen. Maas habe den Entwurf unbedingt innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit vorlegen wollen und deshalb keinerlei Rücksicht auf die Vorstellungen des Koalitionspartners genommen, wird kritisiert. Nach den Plänen des Ministers dürfen Vermieter bei Neuvermietungen künftig höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Inzwischen hat die Union aber umfangreiche Änderungswünsche angemeldet. Und Anfang der Woche trudelte im Maas-Ressort ein Schreiben mit Prüfbitten ein, darunter die Forderung nach einer Klärung der "verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Mietpreisbremse".

SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese betont, der Gesetzentwurf sei ausgewogen und wahre die Interessen von Mietern und Vermietern. "Auch die Kanzlerin ist wie wir dafür, dass die Mietpreisbremse kommt. Ich sehe keinen Nachbesserungsbedarf." Anders Angela Merkels Parteifreunde. Jan-Marco Luczak (CDU), Berichterstatter der Koalitionsarbeitsgruppe, erklärt: "Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der nicht dem Koalitionsvertrag entspricht. Hier muss nachgebessert werden."

Die Union will an zentralen Stellschrauben drehen. So soll die neue Regelung "nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten gelten". Das Gesetz müsse daher "objektive und nachprüfbare Kriterien" für einen angespannten Markt vorlegen. Das sei zum Beispiel "das Unterschreiten einer bestimmten Leerstandsquote" oder ein im Verhältnis zum Neubau überproportionaler Einwohnerzuwachs. Im Maas-Entwurf reicht die bloße Gefahr der Wohnungsknappheit.

Darüber hinaus will die Union die Geltungsdauer des Gesetzes befristen. "Die gesetzliche Regelung soll zum 31. Dezember 2019 auslaufen", heißt es in deren Eckpunktepapier. Im Entwurf des Ministers ist nur davon die Rede, dass die Länder die Mietpreisbremsen-Gebiete nach fünf Jahren zu überprüfen haben. Zugleich will die Union die Einführung von Mietpreisbremsen mit Maßnahmen der Länder gegen Wohnungsnot koppeln. "Keine Mietpreisbremse ohne Maßnahmenkatalog", sagt Luczak. Auch erwartet die Union, dass Maas klare Regelungen zur Berechnung ortsüblicher Vergleichsmieten in den Gesetzentwurf einfügt.

Eigentlich sollte das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Doch der Zeitplan ist durcheinandergeraten und nicht mehr einzuhalten. Frühestens im Sommer nächsten Jahres ist nun mit der Mietpreisbremse zu rechnen. Vorausgesetzt, Union und SPD kommen sich wieder näher.

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