Strafbefehl gegen den früheren Flughafenchef Schwan rechtskräftig

Saarbrücken · . Der frühere Chef des Saarbrücker Flughafens, Friedhelm Schwan, ist rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt.

Katharina Koch, Sprecherin des Amtsgerichts Saarbrücken, bestätigte gestern auf Anfrage, dass ein Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgezogen wurde. Demnach ist dieser rechtskräftig.

Auslöser des Verfahrens war eine Strafanzeige der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), wonach es bei Abrechnungen für die von Schwan betriebene Allgemeinmediziner-Praxis in Saarlouis zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Ermittlungen der Betrugsermittler der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft bestätigten diesen Verdacht. Demnach hat Schwan, der zeitweise neben seiner Tätigkeit als Flughafenchef auch als Arzt wirkte, in Quartalsabrechnungen gegenüber der KV von 2007 bis 2011 falsche Angaben gemacht. Wie es heißt, habe der Mediziner unter anderem ohne Genehmigung Leistungen abgerechnet, die von Assistenten in seiner Praxis erbracht wurden. Zudem habe die KV Schwan auf entsprechenden Antrag hin von Ende September 2009 bis August 2011 die Weiterbildung von Assistenten in der Praxis mit monatlichen Zuschüssen zwischen 1000 und 1750 Euro gefördert. Grundlage der Vereinbarung soll gewesen sein, dass der Weiterbildungsassistent nur bei Anwesenheit des Mediziners tätig werde. Tatsächlich habe Schwan, so die Ermittler, sich aber wegen anderer Verpflichtungen, unter anderem als Flughafenchef, kaum um die Weiterbildung des Assistenten gekümmert. Er habe aber die von seinem Weiterbildungsassistenten erbrachten Behandlungen bei der KV geltend gemacht. Der Schaden wird von der KV auf rund 290 000 Euro beziffert.

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