Stiftung Warentest erleidet Schlappe im Schoko-Streit mit Ritter Sport

München/Berlin · Im Streit mit Ritter Sport hat die Stiftung Warentest eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Warentester dürfen nicht behaupten, dass die Nuss-Schokolade des Herstellers ein künstlich hergestelltes Aroma enthält.

Das Landgericht München entschied gestern, dass eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiter Bestand hat. Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden. Der Stiftung droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro, sollte sie ihre Behauptungen wiederholen. Die Stiftung Warentest kündigte Berufung gegen die Entscheidung an. Bei Ritter Sport sorgte das Urteil für Erleichterung. "Die Entscheidung des Landgerichts hat wie erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war", sagte Inhaber Alfred Ritter. Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und "mangelnder Verkehrsfähigkeit" der Schokolade gesprochen.

Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise berufen. Piperonal kommt nach Angaben von Ritter Sport unter anderem in Blütenölen und Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor.

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