Steuerfrei oder steuerschuldig?

Ich bin alleinstehend und bekomme seit sieben Jahren Altersrente - das sind im Jahr rund 21 600 Euro Rente. Muss ich nun Steuern zahlen oder nicht?Da Sie bereits vor 2005 Rente bezogen, beträgt der steuerfreie Anteil die Hälfte der 2005 gezahlten Bezüge. Nur der darüber reichende Teil von heute rund 10 800 Euro ist steuerpflichtig

Ich bin alleinstehend und bekomme seit sieben Jahren Altersrente - das sind im Jahr rund 21 600 Euro Rente. Muss ich nun Steuern zahlen oder nicht?Da Sie bereits vor 2005 Rente bezogen, beträgt der steuerfreie Anteil die Hälfte der 2005 gezahlten Bezüge. Nur der darüber reichende Teil von heute rund 10 800 Euro ist steuerpflichtig. Davon können Sie noch verschiedene Beträge herunterrechnen, zum Beispiel Ihre Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Rutschen Sie unter den Grundfreibetrag, fällt überhaupt keine Steuer an. Ist der Grundfreibetrag für alle gleich hoch - und ändert er sich ständig?Der steuerliche Grundfreibetrag gilt für alle Bürger. Er ändert sich nur, wenn der Gesetzgeber das entsprechend beschließt. Für die Einkommensteuerberechnung des laufenden Jahres 2010 liegt der Grundfreibetrag bei 8004 für Alleinstehende bzw. 16 008 Euro für Verheiratete. Das hat aber erst Bedeutung, wenn Sie im kommenden Jahr die Steuererklärung machen.Wann ist es sinnvoll, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen?Sinnvoll ist dies, wenn bei Ihnen tatsächlich keine Einkommensteuer anfällt - Sie also nach dem Abzug aller steuermindernden Tatbestände unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Wenden Sie sich an die Service-Stelle Ihres Finanzamtes und belegen Sie Ihre Renteneinkünfte. In diesem Fall müssen Sie auch keine Abgeltungsteuer zahlen. Mein Sohn verdient gut, ist alleinstehend. Stimmt es, dass er mit dem Riester-Vertrag Steuervorteile hat? Die Zulage allein reizt ihn nicht.Für gut verdienende Arbeitnehmer wirken sich die Steuervergünstigungen der Riester-Förderung positiv aus. So könnte Ihr Sohn Zahlungen bis zu 2100 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Ergibt sich dann nach Abzug der Zulage von 154 Euro ein Steuervorteil, erhält er diesen ausgezahlt.Ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur Auszahlung kommt. Bleibt das Kapital steuerfrei, wenn ich es anschließend verrenten lasse?Bei der Ausschüttung aus einem vor 2005 geschlossenen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung ist die Zahlung komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und Sie mindestens fünf Jahre Beitrag gezahlt haben. Zahlen Sie das Geld in eine Sofort-Rente ein, wird dabei der so genannte Ertragsanteil besteuert. Der richtet sich nach dem Lebensjahr, in dem Sie die Rente erstmals bekommen. red

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