Steuerfrei oder nicht?

Ich habe ein Angebot für eine Direktversicherung von meinem Arbeitgeber. Wie viel kann ich dafür dieses Jahr steuerfrei einzahlen - und wie sicher ist das?Antwort: Betriebliche Altersversorgung ist so gut wie absolut sicher. Sollten die Versicherungsgesellschaften einmal in Schieflage geraten, würde die brancheneigene Auffanggesellschaft Protektor übernehmen

Ich habe ein Angebot für eine Direktversicherung von meinem Arbeitgeber. Wie viel kann ich dafür dieses Jahr steuerfrei einzahlen - und wie sicher ist das?Antwort: Betriebliche Altersversorgung ist so gut wie absolut sicher. Sollten die Versicherungsgesellschaften einmal in Schieflage geraten, würde die brancheneigene Auffanggesellschaft Protektor übernehmen. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Angebot zur Entgeltumwandlung unterbreitet hat, können Sie 2009 aus Ihrem Brutto bis zu 216 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in betriebliche Altersversorgung investieren. Allerdings ist Ihre spätere Betriebsrente voll steuer- und krankenversicherungspflichtig. Ein Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung kann lukrativ, muss aber gut überlegt sein.Ich habe seit vielen Jahren über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung, die jetzt zur Auszahlung kommt. Fällt darauf Abgeltungsteuer an?Antwort: Nein, Abgeltungsteuer wird nicht fällig. Handelt es sich bei Ihnen um eine Direktversicherung, auf die Sie in der Ansparphase 20 Prozent Pauschalsteuer gezahlt haben, dann erfolgt eine Kapitalausschüttung steuerfrei. Erfolgt daraus eine Rentenzahlung, unterliegt diese Rente der Ertragsanteilsbesteuerung. Der Ertragsanteil hängt davon ab, wie alt Sie sind, wenn Sie nächstes Jahr die Rente erstmals beziehen. Aber: Gleich, ob Rente oder Kapital - auf beides fällt der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Ich habe seit zwei Jahren eine Rente, gehe aber noch nebenher arbeiten. Werden auf Rente und Zuverdienst Steuern fällig? Steigert der Hinzuverdienst meine Rente?Antwort: Der Zusatzverdienst kann Ihre Rente nicht steigern, weil Sie als Altersrentner nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sowohl Ihre gesetzliche Altersrente als auch Ihr Zusatzverdienst sind aber steuerpflichtig. Ich bekomme seit drei Jahren 1300 Euro monatlich als Altersrente. Muss ich jetzt Steuern zahlen?Antwort: Entscheidend ist Ihr Gesamteinkommen - also, ob Sie neben der Rente noch Kapitalerträge haben oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus einer Betriebsrente. Ist das nicht der Fall, müssen Sie wissen, dass in Ihrem Fall lediglich 50 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig sind. Erst bei einer monatlichen Rente von 1500 Euro kann man sagen, dass wirklich Steuern anfallen - für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Allerdings ist diese Zahl unverbindlich: Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt auch kontinuierlich der steuerpflichtige Teil der Altersrente. red

Auf einen BlickFragen zur privaten Altersvorsorge beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar" unter der kostenfreien Beratungs-Telefonnummer (0800) 3399399. Auskünfte gibt es auch im Internet unter www.klipp-und-klar.de. red

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