Steuerabzug auch bei Auslandsspenden

Luxemburg. Steuerzahler können auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten steuermindernd geltend machen. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-318/07). Im Streitfall hatte ein Deutscher einem Kinder- und Seniorenheim in Portugal Sachspenden im Wert von mehr als 18 000 Euro überlassen

Luxemburg. Steuerzahler können auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten steuermindernd geltend machen. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-318/07). Im Streitfall hatte ein Deutscher einem Kinder- und Seniorenheim in Portugal Sachspenden im Wert von mehr als 18 000 Euro überlassen. Das Finanzamt berücksichtigte die Spende nicht, weil der Empfänger nicht in Deutschland ansässig sei. Das verstoße jedoch gegen die europäische Kapitalfreiheit, urteilte der EuGH. afp

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