Staatliche Gläubiger sollen bei Insolvenzen bevorzugt werden

Berlin. Staatliche Gläubiger sollen bei Firmeninsolvenzen künftig bevorzugt werden. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" planen sowohl das Finanz- als auch das Arbeitsministerium eine Änderung im Insolvenzrecht

Berlin. Staatliche Gläubiger sollen bei Firmeninsolvenzen künftig bevorzugt werden. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" planen sowohl das Finanz- als auch das Arbeitsministerium eine Änderung im Insolvenzrecht. Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt. "Die Rettung von insolventen Betrieben und damit von Arbeitsplätzen ist dann kaum noch möglich", sagt Daniel Bergner, der Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Die Politik will sich dazu nicht äußern. Man sei noch in der Abstimmung, hieß es. ddp

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