Staat will Daten von Arbeitnehmern besser schützen

Berlin. Als Reaktion auf Skandale bei großen Unternehmen wie Bahn oder Telekom hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zum Datenschutz von Arbeitnehmern vorgelegt. Ein derartiges Gesetz sei längst überfällig, sagte Scholz am Freitag. Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beschlossen werden

Berlin. Als Reaktion auf Skandale bei großen Unternehmen wie Bahn oder Telekom hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zum Datenschutz von Arbeitnehmern vorgelegt. Ein derartiges Gesetz sei längst überfällig, sagte Scholz am Freitag. Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beschlossen werden. Er könne aber sofort danach realisiert werden, sagte Scholz. Sein Vorstoß sei eine Reaktion auf die zähen Gespräche mit dem Koalitionspartner CDU/CSU, die bislang kein Ergebnis gebracht hätten.In Zukunft soll etwa Videoüberwachung verboten und die Verwendung persönlicher Daten klar geregelt werden, Fragen des Arbeitgebers nach Befunden medizinischer Untersuchungen sollen unzulässig sein. Betriebe mit mindestens fünf Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Beschäftigten soll es grundsätzlich erlaubt sein, Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz auch privat zu nutzen, wenn nichts anderes vereinbart ist und dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Arbeitgebern würde zudem verboten, Inhalte der privaten Nutzung auszuforschen. Das CDU-geführte Bundesinnenministerium reagierte verärgert auf den Vorstoß des SPD-Ministers. "Das ist kein Gesetzentwurf, das ist Wahlkampf", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, begrüßte die Initiative von Scholz. Die Opposition kritisierte, die Regeln hätten kurz vor der Wahl keine Chance auf Umsetzung. Kritik kam auch von den Arbeitgebern. Der Entwurf sei "ein gefährlicher Schnellschuss", erklärte der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA). Der Datenschutz von Arbeitnehmern dürfe nicht die Einhaltung unternehmenseigener Richtlinien behindern. So müsse etwa Korruptionsbekämpfung in Firmen möglich bleiben. afp

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