Zwanziger darf Katar als „Krebsgeschwür des Fußballs“ bezeichnen

Düsseldorf · Punktsieg für Theo Zwanziger : Der frühere DFB-Präsident darf Katar wohl weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Das stellte die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz gestern in der mündlichen Verhandlung in ihrer juristischen Einordnung fest.

Der katarische Fußball-Verband hatte gegen den ehemaligen Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Unterlassung geklagt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in dieser Sache höher einzustufen als der Ehrschutz des Klägers. Zwanzigers Äußerung in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015 sei "unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung noch gerechtfertigt". Das Urteil wird am 19. April verkündet. Zwanziger war persönlich im Raum 1.120 des Landgerichts erschienen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort