Teilausschluss und keine Stehplatzkarten für Nürnberger Fans

Frankfurt. An Fans von Fußball-Bundesligist 1. FC Nürnberg dürfen erstmals in der Geschichte des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bei zwei Auswärtsspielen keine Stehplatztickets und nur personalisierte Sitzplatzkarten verkauft werden. Zu der Strafe hat das DFB-Sportgericht gestern die Franken nach Gewaltausbrüchen während des Spiels am 27

Frankfurt. An Fans von Fußball-Bundesligist 1. FC Nürnberg dürfen erstmals in der Geschichte des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bei zwei Auswärtsspielen keine Stehplatztickets und nur personalisierte Sitzplatzkarten verkauft werden. Zu der Strafe hat das DFB-Sportgericht gestern die Franken nach Gewaltausbrüchen während des Spiels am 27. Februar beim VfL Bochum (0:0) verurteilt. Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans Lorenz teilte mit, dass der Sanktionswert bei etwa 100 000 Euro liege. In der Begründung hieß es: Wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Bochum wird der FCN zu einem Teilausschluss seiner Fans bei den Auswärtsspielen in Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai verurteilt. Der FCN muss Freiburg und dem HSV Schadensersatz in Höhe des entsprechenden Stehplatzkontingents zahlen. Darüber hinaus spendet der Club in diesem Jahr und 2011 je 20 000 Euro an das Jugendamt Nürnberg zur Förderung des örtlichen Fanprojekts. Das Urteil ist rechtskräftig, hieß es gestern. Bei dem Spiel in Bochum waren mindestens acht Zuschauer im FCN-Fanblock verletzt worden, als zu Spielbeginn Leuchtkörper und Nebelkerzen gezündet wurden. Sechs Personen mussten in einem Krankenhaus stationär versorgt, drei von ihnen in eine Spezialklinik für Brandverletzungen gebracht werden. dpa

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