Sportgericht lehnt Eintracht-Einspruch ab: Weniger Fans erlaubt
Frankfurt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag den Einspruch von Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt
20.07.2012
, 21:30 Uhr
Frankfurt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag den Einspruch von Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt. Demnach darf die Eintracht für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen nur 15 000 Karten an eigene Anhänger sowie maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen und muss eine Strafe von 50 000 Euro zahlen. Die Hessen hätten unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik geduldet, so das Gericht. dpa