Sieben Russinnen dürfen nicht zur Leichtathletik-WM

Frankfurt. Im Doping-Streit-Fall um sieben russische Weltklasse-Athletinnen hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) durchgegriffen und ihnen den Start bei der Leichtathletik-WM in Berlin verwehrt

Frankfurt. Im Doping-Streit-Fall um sieben russische Weltklasse-Athletinnen hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) durchgegriffen und ihnen den Start bei der Leichtathletik-WM in Berlin verwehrt. Die zweifache Weltmeisterin über 1500 Meter, Tatjana Tomaschowa, und Jelena Sobolewa, Hallen-Weltmeisterin über die gleiche Distanz, die Ex-Weltmeisterin über 5000 Meter, Olga Jegorowa, sowie Diskus-Europameisterin Daria Pischtschalnikowa und die Ex-Hammerwurf-Weltrekordlerin Gulfia Chanafajewa sowie zwei weitere Sportlerinnen erhielten eine Sperre von zwei Jahren und neun Monaten. Diese gilt erst vom Oktober beziehungsweise September 2008 an. Den Läuferinnen und Werferinnen wurden zudem alle seit April beziehungsweise Mai 2007 errungenen Titel aberkannt. So müssen Sobolewa und Pischtschalnikowa ihre WM-Silbermedaillen von Osaka/Japan 2007 wieder hergeben. Pischtschalnikowa hatte im Diskuswerfen den zweiten Platz hinter der Neubrandenburgerin Franka Dietzsch belegt. Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hatte im November Berufung beim CAS in Lausanne eingelegt und wollte damit verhindern, dass die ertappten Sportlerinnen bereits an der WM (15. bis 23. August) teilnehmen können. Der Weltverband hatte die Russinnen mit Hilfe der DNA-Methode der Urin-Manipulationen überführt, die russischen Funktionäre hatten sie für zwei Jahre gesperrt. Grund des Rechtsstreits war der Beginn des Banns: Die Untersuchungen hatten sich über eineinhalb Jahre hingezogen. Die Proben stammten vom April und Mai 2007. dpa

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