Rot-Weiß Essen darf Geld aus Özil-Transfer behalten

Essen. Fußball-Regionalligist Rot-Weiß Essen darf seinen Anteil am Transfer von Nationalspieler Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid behalten. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Klage des Insolvenzverwalters des früheren Essener Vorstandsmitglieds Stefan Meutsch als unbegründet ab. Es bestehe kein Anspruch des Klägers auf Auszahlung von 255 000 Euro, betonte der Richter

Essen. Fußball-Regionalligist Rot-Weiß Essen darf seinen Anteil am Transfer von Nationalspieler Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid behalten. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Klage des Insolvenzverwalters des früheren Essener Vorstandsmitglieds Stefan Meutsch als unbegründet ab. Es bestehe kein Anspruch des Klägers auf Auszahlung von 255 000 Euro, betonte der Richter. Dabei handelt es sich um den vom Weltverband Fifa bei einem Transfer vorgeschriebenen und der Ablösesumme angemessenen Solidaritätsbeitrag für die Vereine, die an der Ausbildung des Spielers beteiligt waren. Özil spielte von 2000 bis 2005 für Rot-Weiß Essen. Daher stehen RWE 1,5 Prozent der von Real Madrid an Werder Bremen gezahlten Ablöse von 15 Millionen Euro zu.Das Geld gehöre in die Konkursmasse der Pleitefirma des Ex-Vereinsvorstands, meinte der Insolvenzverwalter und klagte. Anlass waren Zahlungen von Meutschs früherer Firma an den Verein. Über die Vereinigten Verlagsanstalten waren zwischen 2007 und 2009 die Gehälter einiger Spieler gezahlt worden. Als Sicherheit wurden Meutsch Erlöse aus Spielerverkäufen zugesichert. Das gelte ebenso für die Transfers der Folgejahre, also auch den Wechsel Özils von Bremen zu Real im August 2010, hatte der Insolvenzverwalter argumentiert. Das sah Richter Joachim Matz anders. dpa

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