Ringer-Anwalt kündigt Verfassungsbeschwerde in Doping-Fall an
Köln · Die Staatsanwaltschaft Freiburg führt gerade Doping-Ermittlungen gegen die Ringer des ASV Nendingen durch. Deren Rechtsbeistand findet, dass die Verhältnismäßigkeit verloren geht, und kündigt Verfassungsbeschwerde an.
Im Dopingfall des deutschen Ringer-Mannschaftsmeisters ASV Nendingen ist einer der verdächtigten Athleten positiv auf das Mittel Meldonium getestet worden. Dies bestätigte Rechtsanwalt Manfred Zipper, der einen Trainer und drei Betreuer des Vereins vertritt. Das Mittel, das erst seit Anfang dieses Jahres auf der Dopingliste steht, war zuletzt bei Tennis-Star Maria Scharapowa festgestellt worden.
Zudem kritisierte Zipper die Vorgehensweise der zuständigen Freiburger Staatsanwaltschaft scharf und kündigte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Anti-Doping-Gesetz an. "Ich empfinde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Freiburg als Hatz, es fehlt jegliches Maß. Ich kann mir das nur damit erklären, dass sich die Staatsanwaltschaft gerade beim ersten Fall unter Anwendung des neuen Anti-Doping-Gesetzes eine besonders große und schöne Kerbe ins Holz schnitzen möchte", sagte Zipper. Fakt sei, ergänzte der Anwalt, dass zwei Athleten des ASV positiv getestet worden seien. "Was daraus entstanden ist, erscheint uferlos. Da wurde etwa mit einer ganzen Armada von Ermittlern in Wohnungen von unbeteiligten Betreuern einmarschiert", sagte Zipper: "Das Ergebnis dieses Irrsinns möchte ich ausdrücklich betonen: Es gibt in der mir vorliegenden kompletten Ermittlungsakte keinen einzigen Beweis für ein Fehlverhalten eines weiteren Sportlers oder Funktionärs, auch nicht für die von der Staatsanwaltschaft erwähnten unerlaubten Infusionen." Die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Freiburg hatte bestätigt, dass sie ihre Untersuchungen im Fall Nendingen ausgeweitet habe und nun gegen eine nicht genannte Zahl weiterer Athleten ermittele, auch wegen der Anwendung verbotener Infusions-Methoden.