Saarländischer Fußballverband Ordentlicher Verbandstag wird vorverlegt

Saarbrücken. · Nach einem Entscheid des Schiedsgerichts soll der Verbandstag des SFV nun bis spätestens März 2020 stattfinden.

 Udo Hölzer, Adrian Zöhler und Thorsten Klein (von links) wollen Präsident des Saarländischen Fußballverbandes werden.

Udo Hölzer, Adrian Zöhler und Thorsten Klein (von links) wollen Präsident des Saarländischen Fußballverbandes werden.

Foto: Andreas Schlichter

Das Schiedsgericht hat entschieden und einstimmig einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Demnach soll der ordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) spätestens im März 2020 stattfinden. Dadurch sei auch gewährleistet, dass alle notwendigen Kreis- und Schiedsrichtertage vorher durchgeführt werden können.

„Da haben wir unsere Bedenken und prüfen, ob das terminlich so durchführbar ist. Auch gibt es Probleme mit dem Bericht des Wirtschaftsprüfers. Erst nach dem Stichtag 1. Februar steht die Zahl der Mitglieder und Vereine fest“, erklärte Verbands-Pressesprecher Harald Klyk, „wir haben nun zehn Tage Zeit auf den Schiedsspruch zu antworten und wollen das nach einer Vorstandssitzung spätestens nächsten Montag tun. Grundsätzlich erschließt sich uns aber nicht der Sinn, wegen neun Wochen den Verbandstag vorzuziehen.“ Adrian Zöhler, der aktuelle SFV-Vize, der gerne Präsident werden möchte, stand am Donnerstag aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht für eine Stellungnahme bereit.

Das Vorziehen des ordentlichen bedingt eine Rücknahme der Anträge auf einen außerordentlichen Verbandstag. „Wir wissen zwar von dem Vorschlag bislang nur aus den Medien“, sagte Thorsten Klein, der zweite Präsidentschaftskandidat, „aber wir begrüßen ihn und schlagen auch unseren Vereinen vor, ihn zu unterstützen. Schließlich untermauert er unsere bisherige Rechtsauffassung in allen Punkten. Der Saarfußball braucht eine neue Führung. Ein weiteres Hinauszögern würde dem Vereinswillen erneut widersprechen.“

Landesligist SV Britten-Hausbach hatte das Schiedsgerichtsverfahren beantragt, in dem es zunächst um die Prüfung der Richtigkeit besagter Anträge zur Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages ging, die die Gruppierung „Vereine vor“ um den ehemaligen Regierungssprecher Klein gesammelt und vorgelegt hatte. Der SFV-Vorstand hatte die Rechtmäßigkeit der Anträge angezweifelt (wir berichteten mehrfach).

„Eine Zurückweisung eines Einberufungsantrages, weil er als Sachantrag nicht konkret genug oder in Feinheiten nicht der Satzung entsprechend formuliert ist, kommt nicht in Betracht“, heißt es in der Erläuterung des Schiedsgerichtsspruches, und weiter: „Dem Antragsgegner (Anm. d. Red.: dem SFV-Vorstand) kommt ein Recht zur inhaltlichen Prüfung des Einberufungsverfahrens ohnehin nur ganz begrenzt zu, weil er sonst Richter in eigener Sache wäre.“ Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Auch wenn in den Anträgen nicht explizit die Abwahl und Entlastung des bisherigen Vorstandes angegeben sind, sind diese gültig. Auch die Einwände, es hätten nicht immer zeichnungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Vereine deren Willensbekundung abgegeben, ändere nichts am Erreichen der notwendigen Unterstützerzahl. Damit maß das Schiedsgericht unter dem Vorsitz des Saarbrücker Richters Olaf Weber dem Minderheitenschutz einen ganz hohen Stellenwert bei.

Florian Lichtmess, Vorsitzender des SV Britten-Hausbach, war am Donnerstag ebenfalls nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das vom Schiedsgericht nun vorgeschlagene Vorziehen des ordentlichen Verbandstages von Mai auf Februar oder März 2020 scheint nahezu salomonisch. Die Sechs-Wochen-Frist zur Einberufung eines außerordentlichen Treffens würde Ende Dezember auslaufen. Dann müsste im Sommer trotzdem neu eingeladen werden und gewählt. Die vielbeschworenen Mehrkosten fallen mit dem vorliegenden Vorschlag weg. „Der Vorschlag des Schiedsgerichtes macht Sinn. Wir haben schon immer die Vermeidung von unnötigen Kosten befürwortet“, sagt Präsidentschafts-Bewerber Nummer drei, Udo Hölzer, der mit seinem Team in jedem Fall antreten wird, „wichtig ist, dass die Kreis- und Schiedsrichtertage vorher stattfinden.“

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