Kommission des DOSB: Sperre von Pechstein war ein Fehler

Berlin · Nach ihrem Etappensieg vor dem Oberlandesgericht (OLG) München bekommt die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein Rückendeckung. Eine vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzte Kommission bestätigte, dass die medizinische Bewertung als Grundlage des Doping-Urteils falsch war."Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann", teilte Wolfgang Jelkmann, Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck, gestern mit.

Pechstein sagte: "Ich wusste immer, dass ich Opfer und nicht Täter bin." Der Eisschnelllauf-Weltverband hatte sie 2009 wegen erhöhter Retikulozyten-Blutwerte ohne Doping-Nachweis für zwei Jahre gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hatte die Sperre bestätigt.

Pechstein bestritt Doping . Sie nannte eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre erhöhten Werte. Das OLG hatte vor zwei Wochen ihre Schadenersatzklage über 4,4 Millionen Euro gegen den Weltverband zugelassen. Damit eröffnete es ihr die Chance, ihr Verfahren wegen der Sperre vor einem staatlichen Gericht neu aufrollen zu lassen. Der Weltverband kündigte Revision an. Nun wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob zu einer neuen Verhandlung kommt.

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