Keine Sperre trotz Roter Karte

Frankfurt. Nach dem Eingeständnis eines Irrtums von Schiedsrichter Robert Kempter hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Verfahren gegen Marcel Landers vom Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist der Akteur im Heimspiel am kommenden Freitag gegen Alemannia Aachen (18 Uhr) spielberechtigt. Dies teilte der DFB gestern mit

Frankfurt. Nach dem Eingeständnis eines Irrtums von Schiedsrichter Robert Kempter hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Verfahren gegen Marcel Landers vom Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist der Akteur im Heimspiel am kommenden Freitag gegen Alemannia Aachen (18 Uhr) spielberechtigt. Dies teilte der DFB gestern mit.Kempter, der Landers am vergangenen Sonntag während des Oberhausener Spiels beim Karlsruher SC (0:4) des Feldes verwiesen hatte, räumte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss einen offensichtlichen Irrtum ein. Es habe auf dem Spielfeld keinen Kontakt zwischen Landers und Gegenspieler Gaetan Krebs gegeben. "Die Aussage von Robert Kempter und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergaben eindeutig und zweifelsfrei, dass der Feldverweis objektiv unberechtigt war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte", sagte Hans Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Entgegen der ursprünglichen Wahrnehmung des Unparteiischen habe Landers seinen Gegenspieler Krebs weder an den Beinen noch am Körper getroffen und damit kein Foulspiel begangen.

Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers grundsätzlich eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich. Einzige Ausnahme: Wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht. dpa

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