Nach Entscheidung des Landgerichts Staatsanwaltschaft legt in WM-Affäre Beschwerde ein

Frankfurt · Das Steuerverfahren um die Fußball-WM 2006 in Deutschland geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ein, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen drei Ex-Spitzenfunktionäre des DFB im Zusammenhang mit der Affäre um die WM-Vergabe zu verzichten.

Eine Entscheidung über den Einspruch muss nun das Oberlandesgericht fällen. Der Beschluss des Landgerichts, kein Verfahren zu eröffnen, galt für die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach (67) und Theo Zwanziger (73) sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt (76). 

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