Jones nach Foul gegen Reus wegen Körperverletzung angezeigt

Mönchengladbach. Der Fußtritt gegen Marco Reus hat für Jermaine Jones möglicherweise rechtliche Konsequenzen. Gegen den Mittelfeldspieler des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 gingen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vier Strafanzeigen wegen Körperverletzung beziehungsweise schwerer Körperverletzung ein

Mönchengladbach. Der Fußtritt gegen Marco Reus hat für Jermaine Jones möglicherweise rechtliche Konsequenzen. Gegen den Mittelfeldspieler des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 gingen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vier Strafanzeigen wegen Körperverletzung beziehungsweise schwerer Körperverletzung ein. "Wir verschaffen uns jetzt erst mal mit Hilfe der TV-Bilder einen Überblick, dann werden wir mehrere Dinge überprüfen, unter anderem, ob ein öffentliches Interesse besteht", sagte Staatsanwalt Lothar Gathen: "Zunächst ist dies eine Sache der Sportgerichte."Jones hatte Reus im Achtelfinal-Spiel des DFB-Pokals der Schalker bei Borussia Mönchengladbach (1:3) am Mittwochabend absichtlich auf den bereits lädierten linken Fuß getreten. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) hatte die Szene nicht gesehen, der Kontrollausschuss des DFB leitete am ein Untersuchungsverfahren gegen Jones ein. Auch da droht dem Mittelfeldspieler des FC Schalke eine empfindliche Sperre. Der Kontrollausschuss ermittelt wegen "Tätlichkeit gegen den Gegner in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens". Darauf steht eine Sperre von sechs Wochen bis sechs Monaten.

Da Jones nicht provoziert wurde und auch kein "leichterer Fall" oder Milderungsgründe vorliegen dürften, kommt das mögliche verminderte Strafmaß von einer mindestens zwei wöchigen Sperre nicht in Frage. sid

dfb.de

Foto: Reichwein/dpa

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