Hoffnungsschimmer für Pechstein

Berlin. Riesen-Überraschung im Fall Claudia Pechstein: Die für zwei Jahre gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City über 3000 Meter starten. Nachdem die Berlinerin wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden war, gab das Schweizer Bundesgericht gestern einem Eilantrag statt, den Pechsteins Anwälte erst Montagmorgen gestellt hatten

Berlin. Riesen-Überraschung im Fall Claudia Pechstein: Die für zwei Jahre gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City über 3000 Meter starten. Nachdem die Berlinerin wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden war, gab das Schweizer Bundesgericht gestern einem Eilantrag statt, den Pechsteins Anwälte erst Montagmorgen gestellt hatten. Claudia Pechstein erfuhr davon gestern Vormittag während des Trainings. "Es ist für mich natürlich super zu wissen, dass sich das Training der vergangenen Wochen gelohnt hat und ich jetzt die Möglichkeit bekomme, mich für Olympia zu qualifizieren", erklärte die 37-Jährige völlig aufgeregt. Heute wird sie nach Übersee fliegen. Ihr Anwalt Simon Bergmann warnte vor zu großer Euphorie und Rückschlüssen auf das Urteil im anstehenden Hauptsache-verfahren. "Es galt für uns, Claudias letzte Chance zum Olympia-Start zu wahren. Das gerichtliche Urteil eines staatlichen Gerichts ist auch für den Weltverband ISU bindend. Aber das ist nur ein kleiner Etappen-Schritt", sagte der Jurist. "Ob sie wirklich an den Olympischen Spielen teilnehmen kann und ihre Sperre aufgehoben wird, wird erst im Hauptsache-Verfahren geklärt", fügte er hinzu. Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, sagte: "Für uns gilt das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes als höchstem Sportgericht, solange es nicht aufgehoben wurde." Bei dem Beschluss des Schweizer Gerichtes handele es sich um eine "vorläufige Entscheidung, die rein formal begründet" sei. "Ich glaube an sie" Pechstein erhält auf der Olympia-Bahn von 2002 am Freitag eine Wildcard für die 3000 Meter. "Es gibt nur ganz wenige, die so etwas durchstehen können, was Claudia ertragen musste. Ich glaube an sie", erklärte ihr langjähriger Trainer Joachim Franke. "Es ist eine riesige psychische Belastung für sie. Aber ich hoffe, sie kann sich sportlich das Ticket sichern", sagte ihr Manager Ralf Grengel. Der DOSB hatte einmal Platz acht oder zweimal Platz 16 für Olympia festgelegt. Mit dem Einspruch im Hauptsacheverfahren hat die Bestätigung des Eilantrags nur bedingt zu tun. "Wenn sie im Hauptsacheverfahren chancenlos wäre, hätte das Schweizer Bundesgericht den Antrag sofort abgelehnt", sagte Grengel. Bergmann wies auf die Kompliziertheit in der Hauptverhandlung hin. "Vor dem Schweizer Bundesgericht werden nur ganz schwere Verfahrensfehler oder die Verletzung der Menschenrechte überprüft", bestätigte er.Die Pechstein-Anwälte haben über 70 Seiten bei der Erstellung des Eil-Antrages formuliert, um auf die Komplexität des Falles im Hauptverfahren hinzuweisen. Darin sind auch die möglichen Verfahrensfehler des CAS angesprochen, die in der Verhandlung Gegenstand sein werden. Der deutsche CAS-Jurist Dirk-Reiner Martens sagte: "Ich kenne den Fall nicht im Detail. Aber wenn es tatsächlich stimmen sollte, dass das rechtliche Gehör nicht berücksichtigt wurde und solch gravierende Fehler gemacht wurden, dann hat Frau Pechstein eine Chance." dpa "Ich glaube an sie."Claudia Pechsteins langjähriger Trainer Joachim Franke

HintergrundDer stattgebene Eilantrag von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht ist kein Hinweis auf den Ausgang des Hauptverfahrens, sondern letztlich nur ein formaler Akt. Das Schweizer Bundesgericht ist die nächste Instanz, bei dem die Berlinerin Einspruch gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS einlegen kann. Dieses hatte am 25. November die Sperre der Internationalen Eislauf-Union ISU wegen auffälliger Blutwerte bestätigt. Der CAS ist im juristischen Sinne ein privates Schiedsgericht, das Zivilgericht eine staatliche Institution. Das Schweizer Bundesgericht behält sich vor, grobe Rechtsverletzungen vor dem Sportgericht noch einmal zu überprüfen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort