HG Saarlouis will mit einstweiliger Verfügung in der 2. Liga bleiben

Saarlouis · Die HG Saarlouis schöpft alle Rechtsmittel aus, um den Verbleib in der 2. Handball-Bundesliga zu erwirken. Noch vor dem 1. Juli, dem ersten Tag der neuen Saison, wird nun die Entscheidung im Lizenz- und Ligastreit fallen.

Zweitliga-Absteiger HG Saarlouis und Bundesliga-Absteiger HBW Balingen gehen gegen die überraschende Lizenzerteilung für den HSV Hamburg durch das unabhängige Schiedsgericht der Handball-Bundesliga gerichtlich vor. Die Vereine, die nun doch absteigen müssen (die SZ berichtete), wollen am zuständigen ordentlichen Gericht in Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirken, um in ihren Ligen zu bleiben. Das bestätigte der Saarlouiser Vereins-Chef Richard Jungmann am Freitag.

Die Entscheidung soll demnach vor dem 1. Juli, dem ersten Tag der neuen Saison 2014/2015, fallen. Bis zu diesem Tag um 17 Uhr hatte das Schiedsgericht dem HSV Aufschub gewährt, um rechtskräftige Verträge oder Bürgschaften in einer geschätzten Höhe von vier bis fünf Millionen Euro vorzulegen. Nur dann bliebe der HSV erstklassig. "Wir müssen vor dem 1. Juli Klarheit haben", sagte dagegen Jungmann und begründete das mit einer am 1. Juli entstehenden "vertraglichen Grauzone, die erhebliche Schäden hervorrufen kann". Dieses Problem werde einfach auf die Vereine abgeladen. Ein Beispiel: Die für die 2. Liga geschlossenen Verträge der HG Saarlouis mit Spielern und Sponsoren verlieren am 1. Juli um 0 Uhr, da die HG Saarlouis dann zum offiziellen Saisonbeginn Drittligist wäre, ihre Gültigkeit. Die Spieler wären somit vertragslos, könnten am selben Tag ablösefrei woanders unterschreiben. Verliert der HSV Hamburg den Kampf um seine Lizenz aber doch noch, würden die Verträge in Saarlouis für die 2. Liga und Balingen für die Bundesliga doch wieder gelten. "Das können wir so nicht akzeptieren", sagte Jungmann.

Bei der anstehenden Ligasitzung der Handball-Bundesliga (HBL) am 3. Juli in Düsseldorf erwartet Jungmann eine heftige Auseinandersetzung. Deutschlandweit hatte die nachträgliche Lizenzerteilung für Hamburg durch das Schiedsgericht für Entsetzen gesorgt. Das Lizenzierungsverfahren der HBL, die dem HSV in zwei Instanzen die Lizenz verweigert hatte, wurde dadurch ab absurdum geführt.

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