Grindels Inthronisierung ist terminiert

Frankfurt · Die Wahl von Reinhard Grindel zum neuen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes soll auf einem außerordentlichen Bundestag am 15. April erfolgen. Vorgänger Wolfgang Niersbach war im November zurückgetreten.

Der designierte DFB-Präsident Reinhard Grindel (54) soll am 15. April ins Amt gewählt werden. Das aktuelle Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einigte sich am Freitag auf diesen Termin für den außerordentlichen Bundestag. Grindel ist und bleibt der einzige Kandidat, er wurde von den einflussreichen Amateurverbänden vorgeschlagen. Der Ligaverband hatte am Donnerstag seinen Segen zu der Personalentscheidung gegeben. Die Vertreter der 36 Proficlubs schicken nun wie erwartet keinen eigenen Kandidaten ins Rennen.

"Ich freue mich, dass sich die von mir immer angestrebte einvernehmliche Lösung jetzt abzeichnet. Der außerordentliche Bundestag muss Ausgangspunkt sein, um den neuen DFB zu bauen, dessen Fundament die Einheit des Fußballs aus Amateurlager und Profibereich ist", sagte Grindel. Den DFB führen derzeit interimsmäßig Ligapräsident Reinhard Rauball und der eigentliche DFB-Vizepräsident Rainer Koch an. Die Neuwahl ist nötig geworden, weil Wolfgang Niersbach (65) sein Amt als Folge der Affäre um die Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland niedergelegt hatte.

Neben der Wahl von Grindel soll als Konsequenz aus dem dann vorliegenden Freshfields-Report zur WM-Affäre ein Eckpunktepapier mit Maßnahmen vorgestellt werden, das nach detaillierter Ausarbeitung beim Ordentlichen Bundestag am 3. und 4. November 2016 in Erfurt von den Delegierten beschlossen werden soll.

Ein außerordentlicher Bundestag kann vom Präsidium jederzeit aus wichtigem Grund einberufen werden. Der Bundestag setzt sich zusammen aus 259 stimmberechtigten Delegierten, zu denen die Mitglieder von DFB-Präsidium und Vorstand ebenso zählen wie die Abgesandten der Landes- und Regionalverbände sowie des Ligaverbandes. Hinzu kommen die Ehrenmitglieder, die Mitglieder der Rechtsorgane, der Revisionsstelle und der Ausschüsse, die mit beratender Stimme teilnehmen.

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