Grenzgänger-Affäre um Fußball-Profis Hat die Finanzbehörde einen Fehler gemacht?

Saarbrücken · Fragen und Antworten zur Grenzgänger-Affäre um Fußball-Profis, die im Saarland spielen und nun Steuern nachzahlen sollen.

Fußball-Profis, die beim 1. FC Saarbrücken, bei der SV Elversberg oder in Homburg kicken, aber in Frankreich wohnen, werden zur Kasse gebeten.

Fußball-Profis, die beim 1. FC Saarbrücken, bei der SV Elversberg oder in Homburg kicken, aber in Frankreich wohnen, werden zur Kasse gebeten.

Foto: Andreas Schlichter

Über Jahre verlangten die saarländischen Finanzbehörden von Fußball-Profis mit Wohnsitz in Frankreich keine Steuern. Sie stellten den Sportlern bis zuletzt Freistellungsbescheide aus, wie anderen Grenzgängern auch. Damit sie ihre Bezüge in Frankreich versteuern konnten. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums hätte der Fiskus im Saarland wegen einer Gesetzesänderung seit 2016 anders verfahren, die Profis selbst zur Kasse bitten müssen. Das holen die Steuerbehörden jetzt nach, die Betroffenen sehen sich mit Nachforderungen konfrontiert (wir berichteten). Es handelt sich vor allem um Fußball-Profis, die für den 1. FC Saarbrücken, die SV Elversberg und den FC Homburg in der Regionalliga kicken. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Steueraffäre um die Grenzgänger.

Was sind Grenzgänger?

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die nicht in dem Land leben, in dem sie ihr Geld verdienen. In der Großregion pendelten 2017 rund 232 000 Menschen zwischen zwei Staaten, 15 500 von Lothringen ins Saarland, schätzt die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA). Mehr als ein Viertel der Einpendler aus Frankreich haben dem IBA zufolge einen deutschen Pass. Profisportler sind unter den Angestellten mit Wohnsitz in Lothringen eine winzige Gruppe, geschätzt weniger als ein Prozent.

Welche Vorteile haben Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich?

Wer in einem französischem Grenzdepartement wohnt und im Saarland angestellt ist, dem bieten sich Vorteile. Arbeitnehmer profitieren von einer speziellen Grenzgängerregelung im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen, kurz: DBA. Sozialabgaben entrichten sie in Deutschland, wo diese niedriger ausfallen als im Nachbarland. Steuern zahlen Grenzgänger dagegen in Frankreich, was für sie günstiger sein kann. So lässt sich im Einzelfall doppelt Geld sparen.

Welche Bedeutung hatte die Grenzgängerregelung im Fußball?

Die Grenzgängerregelung war ein Standortvorteil für die saarländischen Proficlubs. Nach SZ-Informationen wurde noch in der Winterpause bei Verhandlungen mit mehr Netto im Nachbarland geworben. In der Fußballszene weiß man längst Bescheid. „Es ist in ganz Deutschland in Spielerkreisen bekannt, dass du weniger Steuern zahlst, wenn du hier jenseits der Grenze wohnst“, sagt FCS-Innenverteidiger Marco Kehl-Gomez. Schon in den Neunzigerjahren hatten Bundesliga-Profis des FCS ihren Wohnsitz jenseits der Grenze. Heute unterhält die SV Elversberg ein Trainingszentrum im lothringischen Grosbliederstroff.

Wieso gilt für Sportler die Grenzgängerregelung nicht mehr?

Im März 2015 überarbeiteten Berlin und Paris ihr Steuerabkommen. Sie fügten eine Spezialklausel in das Papier ein, den Artikel 13b – zur Besteuerung von Sportlern, Künstlern und Models. Seit dem 1. Januar 2016 müssen diese Berufsgruppen ihre Einkünfte dort versteuern, wo sie arbeiten. Eine Anwendung der Grenzgängerregelung auf Sportler sei seitdem nicht mehr möglich, erklärt das Bundesfinanzministerium. Das liegt nach Ansicht des Bundes am Wortlaut von Artikel 13b, der „ungeachtet“ anderer Vorschriften greifen soll – inklusive der für Grenzgänger. Heikel für das Saarland: Seine Steuerverwaltung stufte Fußball-Profis trotz der Sportlerklausel wie andere Angestellte mit französischem Wohnsitz ein. Die Finanzämter befreiten sie noch 2018 von Abgaben hierzulande – damit sie ihre Steuern im Nachbarland zahlen konnten.

Weshalb bitten die saarländischen Steuerbehörden jetzt Sportler mit Wohnsitz in Frankreich zur Kasse?

Im Februar 2019 beschied das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem Land schriftlich, dass es in Frankreich ansässige Sportler seit drei Jahren besteuern müsste. Das von Peter Strobel (CDU) geführte Saar-Finanzministerium hatte sich im November an die oberste Bundesbehörde gewandt. Nachdem durchgedrungen war, wie Baden-Württemberg mit der Sportlerklausel im deutsch-französischen Steuerabkommen umgeht. Nun spricht man in Saarbrücken von einer „vorläufigen Einschätzung“ aus Berlin, ein Erlass befinde sich noch in der Abstimmung. Das Saarland interpretiert die Rechtslage anders, sammelte Argumente für sein bisheriges Vorgehen. „Wir gehen davon aus, dass die Sportlerregelung für selbständige Sportler gilt, die umherreisen, nicht für angestellte Sportler“, sagt Elmar Braun, als Abteilungsleiter im Finanzministerium zuständig für Steuerpolitik. Das ändert nichts an den Vorgaben aus dem BMF. Daher werden Freistellungsbescheide widerrufen, nachträglich Steuern verlangt.

Was brachte den Stein ins Rollen?

Ein Ex-Bundesligakicker gab den Anstoß. Er wechselte im vergangenen Jahr vom Saarland nach Baden-Württemberg. Dort soll er nach SZ-Informationen den Freistellungsbescheid der hiesigen Steuerbehörden vorgelegt haben – was zu Nachfragen bei den Behörden in Saarbrücken führte. Denn: Das Finanzministerium in Stuttgart bewegt sich bei der Sportlerklausel des Steuerabkommens auf einer Linie mit dem Bund. Die Norm des Artikels 13b habe Vorrang vor der Grenzgängerregelung, teilt eine Sprecherin mit. Das bedeute, dass an Sportler seit 2016 keine Freistellungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürften, so das Ministerium im Ländle: „Die Finanzämter in Baden-Württemberg wurden entsprechend angewiesen.“

Haben die saarländischen Finanzbehörden einen Fehler gemacht?

Es gehe um eine „komplexe Rechtsfrage“, antwortet das saarländische Finanzministerium. Jedoch deutet einiges davon hin, dass man mögliche Auswirkungen der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2016 nicht erkannte. Ein Vereinsvertreter ist überzeugt: Keiner habe die Sportlerregelung auf dem Schirm gehabt. In Gesprächen mit Ministerialbeamten hat er den Eindruck gewonnen: „Das ist denen unendlich peinlich.“

Anders äußert sich Herbert Eder, Präsident des FC Homburg. „Diese Änderung hat sich ins Gesetz geschlichen“, sagt der Steuerberater. „Wir alle hatten das nicht auf dem Schirm, weil die ganze Fachliteratur das nicht beschrieben hat.“ Dass bei Sportlern die Grenzgängerregelung für Angestellte nicht mehr gilt, hält Eder für einen „Lapsus“ auf höherer Ebene, im Steuerabkommen – er spricht von einem „redaktionellen Versehen“. Denn: „Das hat für mich den Charakter der Diskriminierung.“

Wie viele Sportler sind betroffen – und um wie viel Geld geht es?

Ein Insider rechnet mit 50 Fußball-Profis – allein bei einem der drei Großclubs. Hochgerechnet ergäbe das seit 2016 eine dreistellige Zahl an Betroffenen, die Forderungen der Finanzbehörden könnten geschätzt eine Millionensumme ergeben. Das Saar-Finanzministerium schweigt zu solchen Zahlen, es verweist auf das Steuergeheimnis. Aufgrund des Verteilschlüssels käme von den Geldern nur ein Mini-Betrag im Landeshaushalt an.

Lassen sich die Steuern nachträglich eintreiben?

Ob die Steuerverwaltung jemals Geld sehen wird, von jedem einzelnen Profi, erscheint unsicher – zu viele Fragen sind ungeklärt. Der Bund habe rechtlich entschieden, daran halte man sich, erklärt eine Sprecherin. Es bleibe aber abzuwarten, welche Entscheidung die Finanzgerichte träfen und wie eine Klärung zwischen Deutschland und Frankreich aussehen werde. „Juristisch gesehen ist alles offen“, sagt FCH-Präsident Eder. „Das Ende würde ich beim Europäischen Gerichtshof sehen.“

Was sagen die Sportler?

„Wir haben nichts falsch gemacht. Alle Steuern gezahlt, alle Bescheinigungen eingereicht“, sagt Marco Kehl-Gomez vom 1. FC Saarbrücken: „Das Finanzamt hat den Bock geschossen und will nun rückwirkend für drei Jahre Geld.“ Zwar dürfen die Profis mit Rückzahlungen der französischen Behörden rechnen. Dafür wären in Deutschland vermutlich Aufschläge fällig. Der 26-Jährige sagt: „Es gibt Spieler, die haben gebaut, andere haben investiert. Es geht hier auch um Existenzen, die man sich für nach der aktiven Zeit aufbauen wollte.“

Hat die Steueraffäre direkte Auswirkungen auf die sportlichen Planungen der Vereine?

Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU).

Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU).

Foto: dpa/Oliver Dietze
Marco Kehl-Gomez vom 1. FC Saarbrücken.   Foto: Schlichter

Marco Kehl-Gomez vom 1. FC Saarbrücken. Foto: Schlichter

Foto: Andreas Schlichter
Herbert Eder, Präsident des FC Homburg.

Herbert Eder, Präsident des FC Homburg.

Foto: Thomas Wieck

Verhandlungen mit Spielern dürften sich komplizierter gestalten. Es geht nun auch um das Vertrauensverhältnis zwischen den Clubs und ihren Angestellten – nicht nur um eine mögliche Steuerersparnis. „Ich habe damit nie aktiv geworben, nur auf Nachfrage eingeräumt, dass bei uns einige Spieler diese Möglichkeit nutzen“, sagt FCS-Sportdirektor Marcus Mann. Angesichts der unangenehmen Post vom Finanzamt geht FCH-Präsident Eder von „Rückkopplungen auf den Arbeitsbereich“ aus – also den Sport.

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