Gericht weist Klage des 1. FC Saarbrücken gegen die Bayern ab

München/Saarbrücken. Die Zivilkammer des Landgerichts München hat die Klage des Fußball-Oberligisten 1. FC Saarbrücken gegen den FC Bayern München am Freitag abgewiesen

München/Saarbrücken. Die Zivilkammer des Landgerichts München hat die Klage des Fußball-Oberligisten 1. FC Saarbrücken gegen den FC Bayern München am Freitag abgewiesen. "Die Kammer ist der Auffassung, dass der Kläger vertragliche Ansprüche nicht geltend machen könne, weil derartige Ansprüche nicht im ordentlichen Rechtsweg sondern im Schiedsverfahren geklärt werden müssten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, die süffisanter Weise mit "Wenigstens vor Gericht das Siegen nicht verlernt" überschrieben war.

"Das überrascht uns doch sehr", meinte Holger Kröninger, Anwalt des FCS. "Dass die geltend gemachten vertraglichen Ansprüche im Schiedsverfahren zu klären seien, obwohl zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem FC Bayern keine Schiedsvereinbarung besteht und der FC Bayern sich auch nicht auf eine solche berufen hat, ist nicht nachvollziehbar", sagte Kröninger. Das FCS-Präsidium unter der Führung von Horst Hinschberger (Foto: SZ) hatte das Ergebnis wohl schon voraus gesehen und sich den Weg in die bayerische Landeshauptstadt gespart.

275 000 Euro hat der FCS in der ersten Teilklage gefordert, weitere Forderungen wegen entgangener Werbe- und Fernseheinnahmen sollen sich auf über eine Million Euro belaufen. Doch auch hier sieht das Gericht keinen Rechtsanspruch: "Verbandsrechtliche Bestimmungen - wie die vorliegenden - sind keine Schutzgesetze im Sinne Bürgerlichen Gesetzbuches. Diesen fehlt der erforderliche Rechtsnormcharakter." Dieser Rechtsauffassung fehlt aber bislang eine höchstrichterliche Entscheidung. So behält sich der FCS den Gang vors Oberlandesgericht vor. Kröninger: "Wenn das Urteil uns in schriftlicher Form vorliegt, werden wir Schritte prüfen." cor

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