Hartes Urteil wegen Fans Sportgericht verhängt erneut hohe Strafe gegen 1. FC Saarbrücken
Saarbrücken/Frankfurt · Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit muss der FCS wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Schlachtenbummler blechen. Der Verein akzeptierte bereits das Urteil des Einzelrichters beim DFB. Und das war der neuerliche Auslöser.
Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Frankfurt/Main hat abermals eine empfindliche Geldstrafe gegen den 1. FC Saarbrücken verhängt. Wie der DFB auf seiner Internetseite mitteilt, muss der Drittligist 25 000 Euro zahlen. Grund sei „unsportliches Verhalten seiner Anhänger“, wie ein Einzelrichter urteilte.
Auslöser war die Begegnung gegen den 1 FC Kaiserslautern Ostersonntag, 17. April, im Fritz-Walter-Stadion auf dem Betzenberg in der pfälzischen Stadt. Dabei zündeten Saarbrücker Fans noch vor Spielbeginn auf den Rängen Feuerwerk. Dabei blieb es nicht: Sie warfen Feuerwerkskörper auch in den Innenraum Richtung Spielfeld. Außerdem sollen FCS-Schlachtenbummler nach Ansicht des Sportgerichts einen Ordner mit einem Sitz getroffen und weitere vier seiner Kollegen verletzt haben.
Wegen des Einsatzes der so genannten Pyrotechnik konnte der Schiedsrichter die Partie erst drei Minuten später anpfeifen. Nicht nur das: In der 72. Minute unterbrach der Unparteiische die Begegnung erneut um zwei Minuten. Der FCS verlor gegen Gastgeber Lautern 1:3.
Schon im Vorfeld hatte die Polizei das Derby als Hochrisikospiel gewertet und dementsprechend die Fanströme voneinander getrennt. Auch Sonderzüge waren eingesetzt, um nach Spielende die Anhänger geordnet wieder nach Hause zu bringen.
Bengalos auf den Rängen und Rauchbomben waren schon am 6. November vergangenen Jahres für eine erste Strafe gegen den 1. FC Saarbrücken für eine erste Strafe maßgeblich gewesen. Im Februar verhängte das Sportgericht 24 000 Euro Geldstrafe. Gegner FCK musste sogar 35 000 Euro löhnen. Das Drittliga-Hinrundenspiel in Saarbrücken ging ebenfalls mit einem Sieg für die Lauterer Mannschaft aus (0:2).
Der FCS akzeptierte beide Urteile, teilt der DFB mit.