2. Fußball-Bundesliga FC Erzgebirge Aue scheitert auch mit zweitem Einspruch

Frankfurt · Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auch den zweiten Einspruch des Zweitligisten FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels am vergangenen Sonntag bei Darmstadt 98 (0:1) abgelehnt. Dies teilte das Gremium gestern am Ende einer mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt mit. Mit dem Protest hatte Aue versucht, den Gang in die Relegation zu vermeiden. Am Mittwoch war Aues erster Einspruch im Einzelrichterverfahren abgeschmettert worden, der Club legte jedoch Widerspruch ein.

„Wir würden ihnen gerne helfen, können aber nicht. Wenn wir heute anders entschieden hätten, würde der DFB von der Fifa bestraft. Die Richter des Fußballs sind die Schiedsrichter. Wir sind Richter in zweiter Instanz“, sagte Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz. Gegen die Entscheidung kann Aue Berufung beim Bundesgericht einlegen. Aue-Präsident Helge Leonhardt teilte jedoch mit, erst nach der Relegation darüber zu entscheiden.

Die Mannschaft muss nun den Fokus auf das Hinspiel in der Relegation heute (18.15 Uhr/ZDF) beim Drittligisten Karlsruher SC richten. Auch der von Leonhardt geäußerte Vorschlag, die 2. Liga für ein Jahr aufzustocken, damit Aue und der KSC in der kommenden Saison zweitklassig spielen, ist damit vom Tisch. Aue hatte den Protest mit „drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks“ begründet. So war auch ein reguläres Tor nicht anerkannt worden.

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