Fall Müller: Urteil zu befristeten Verträgen war nie das Ziel
Frankfurt · Ex-Bundesliga-Torwart Heinz Müller hatte nie die Intention, die Praxis ständig befristeter Arbeitsverträge im Profisport vor Gericht zu Fall zu bringen. Das bestätigte Christian Heidel, Manager von Mainz 05 : "Er hatte uns darauf verklagt, dass sein Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird." Müllers Anwalt Horst Kletke glaubt deshalb auch nicht, dass der Fall einschneidende Folgen haben wird.
27.03.2015
, 00:00 Uhr
Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist.