Fall Müller: Mainz 05 legt Berufung ein

Mainz · In dem brisanten Rechtsstreit gegen seinen früheren Torwart Heinz Müller um die Befristung von Spielerverträgen im Profisport hat der FSV Mainz 05 Berufung eingelegt. Das gab der Anwalt des Fußball-Bundesligisten, Johan-Michel Menke, am Donnerstag bekannt.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte entschieden, dass die im Profifußball gängige Befristung von Arbeitsverträgen auch dort nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist (die SZ berichtete). Viele Vereine befürchten seitdem, ihre Spieler irgendwann nicht mehr mit Zwei- oder Dreijahresverträgen ausstatten zu können. Wann der Fall in zweiter Instanz weiter verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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