Europacup-Ausschluss: Einspruch des FC Malaga zurückgewiesen

Lausanne · Der FC Málaga ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) mit seinem Einspruch gegen den Ausschluss aus der Europa League gescheitert. Das CAS-Gremium unter Vorsitz des deutschen Juristen Ulrich Haas bestätigte gestern in Lausanne die Entscheidung der Europäischen Fußball-Union (Uefa) vom 21.

Dezember 2012. Wegen Verstößen bei der Lizenzierung und gegen das so genannte "Financial Fair Play", muss der spanische Erstligist zudem 300 000 Euro Strafe zahlen. Ein Ausschluss von einem weiteren Jahr wurde hinfällig, weil er im Verlauf des Verfahrens die Uefa-Forderungen erfüllt hatte. Der FC Malaga, der in der abgelaufenen Saison im Viertelfinale der Champions League an Borussia Dortmund gescheitert war, musste nachweisen, dass er keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber anderen Vereinen oder Steuerbehörden hat. Er hatte hohe Schulden angehäuft, unter anderem bei anderen Clubs und seinen Spielern, die kein Gehalt mehr bekamen, seit der katarische Club-Besitzer Abdullah Bin Nasser Al Thani seine Zahlungen eingestellt hatte.

Nach der CAS-Entscheidung ist unklar, welcher spanische Verein den Platz des FC Málaga in der kommenden Europa-League-Saison einnimmt, da der sich eigentlich als Tabellensechster qualifiziert hatte. In der Abschlusstabelle der Primera División wurde Real Betis Sevilla Siebter - und hätte an der Europa-League-Qualifikation teilgenommen. Rayo Vallecano ist Tabellenachter. Der Club befindet sich jedoch in einem Gläubigerverfahren. Er hat auf Grund seiner Finanzprobleme keine Lizenz für die Europa League erhalten. Daher kann sich womöglich der FC Sevilla als Neunter Hoffnungen auf eine direkte Teilnahme machen. Rayo Vallecano kündigte gestern aber an, die Verweigerung seiner Zulassung zur Europa League vor dem Internationalen Sportgerichtshof anzufechten.

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